Verfügungsfonds sind ein Instrument der Städtebauförderungsprogramme. Sie bündeln private und öffentliche Mittel in einem Topf, der jedem Bewohner und Akteur im Quartier für Maßnahmen zur Quartiersentwicklung offen steht. Wohnungsunternehmen können sich an einem Verfügungsfonds beteiligen und so einen Mehrwert für das Wohnungsunternehmen, das Quartier und seine Bewohnenden erreichen.
Viele Bewohnende eines Quartiers haben den Willen ihr Lebensumfeld mitzugestalten und an Entscheidungsprozessen teilzuhaben. Dieses Potenzial sollte bei der Quartiersentwicklung genutzt werden. Der Verfügungsfond kann als Teil der Städtebauförderungsprogramme „Soziale Stadt und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ dazu beitragen, eine partizipative Quartiersentwicklung fördern. Durch die gezielte Ko-Finanzierung von Bund und Land sowie der Einbringung von privatem Kapital, können die Menschen aktiviert werden, sich zu organisieren und Projekte in ihrem Lebensumfeld zu initiieren. Dadurch werden niedrigschwellige und bewohnergetragene Projekte, die einen unmittelbaren Einfluss auf ein Quartier haben, gefördert. Durch die Bereitstellung von Bundes- bzw. Landesfördermitteln, sollen Anreize für eine kooperative Entwicklung im Rahmen der Städtebauförderung geschaffen werden. Darüber hinaus sollen diese durch private Investitionen und zivilgesellschaftliches Engagement für die Stadtentwicklung genutzt werden. Dies können neben den Wohnungsunternehmen, Unternehmen im Allgemeinen, Vereine, Bürger etc. leisten.
Die konkreten Arbeitsschritte hin zu einem Verfügungsfond, die Besonderheiten einer Interessen- und Standortgemeinschaft sowie Praxisbeispiele aus zwei Kommunen werden in einer Handreichung des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) anschaulich zusammengefasst.
Diese kann auf www.innenstadt-nrw.de als gedruckte Version bestellt oder als PDF heruntergeladen werden.